Rechtliche Rahmenbedingungen

Eingriffe und Veränderungen in und am Gewässer unterliegen Gesetzen und Verordnungen. Auch der Dachverband ist durch seine Aufgaben an diese Gesetze gebunden. 

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)

Die Europäische Union ist das oberste Verfassungsorgan. Sie hat die EG-WRRL im Dezember 2000 verabschiedet. Diese Richtlinie schafft einen Ordnungsrahmen für die Wasserpolitik in Europa. Das Ziel ist nicht nur, unsere Gewässer zu schützen sondern sie auch wieder zu verbessern und in einen guten Zustand zu bringen. Dies beinhaltet unter anderem die Verbesserung aquatischer Lebensräume, die Minderung der Grundwasserverschmutzung, die Verhinderung von Schadstoffeinträgen sowie den Schutz vor Überschwemmungen und Dürre. Zusätzlich gilt ein Verschlechterungsverbot. Das heißt, durch Veränderungen jeglicher Art muss der aktuelle Zustand der Gewässer und des Grundwassers mindestens gleich bleiben oder verbessert werden.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Durch das WHG wird die EG-WRRL in nationales Recht umgesetzt. Ihre Regeln sind ein zentrales Element und eine wichtig Grundlage des Wasserhaushalsgesetzes. So wird dort zum Beispiel der Schutz von Ökosystemen geregelt, die direkt von Gewässern abhängig sind. Auch der Schutz der Gewässer vor Stoffeinträgen ist bestimmt. Dabei geht es unter anderem um Pestizide und Düngemittel. Das WHG beinhaltet auch Vorschriften zum Hochwasserschutz, Bau und Betrieb von Abwasseranlagen sowie Ausbau von Gewässern.

Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)

Das NWG setzt das WHG in Niedersachsen um und spezifiziert die dort festgelegten Regelungen. So sind beispielsweise Details zum Hochwasserschutz, zur Gewässerunterhaltung sowie zur Errichtung, Beseitigung oder Änderung von Anlagen (z.B. Stauanlagen) geregelt. Auch die Rechte und Pflichten von Unterhaltungsverbänden sind im NWG definiert.